Kurtaxen Mürren - Parahotellerie - Anmeldung Abrechnungsvariante

Einführung der reglementskonformen Kurtaxenabrechnung per 1. November 2025

Herzlichen Dank, dass Sie in Mürren als Beherberger Ferienwohnungen vermieten. Die Kurtaxe wird bei den Beherbergern erhoben und ihre Verpflichtungen hieraus sind im Kurtaxenreglement geregelt.


Zur Sicherstellung einer einheitlichen, vollständigen und gesetzeskonformen Erhebung und Abrechnung der Kurtaxe tritt per 1. November 2025 die verbindliche Anwendung der Bestimmungen gemäss dem Reglement über die Kurtaxe und der Verordnung über die Kurtaxe der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen in Kraft. Gemäss Art. 2b des Reglements Kurtaxen Lauterbrunnen sind die Beherbergenden / Vermieter verpflichtet, die Aufnahme oder Aufgabe der Tätigkeit als Beherbergende zu melden.


Gemäss Artikel 13 Absatz 1 und 3 des Reglements sind Sie als Beherberger / Vermieter verpflichtet, die Kurtaxe direkt bei den Gästen einzuziehen und diese ordnungsgemäss der zuständigen Tourismusorganisation Mürren abzurechnen.

Bitte melden Sie die gewählte Abrechnungsvariante mit dem Formular an:

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