News
16. Oktober 2025
Anpassung im Kurtaxenreglement
Der Gemeinderat hat die Anpassung von Art. 2, Abs. 3, lit. b der Kurtaxenverordnung beschlossen. Die Anpassung betrifft eine Erhöhung der Kurtaxe im Bezirk Mürren. Letztmals wurde die Kurtaxe im Jahr 2007 angepasst.
Die Kurtaxenverordnung tritt ab 01.05.2026 in Kraft.
01. November 2025
Einführung der reglementskonformen Kurtaxenabrechnung
Der Gemeinderat hat die Anpassung von Art. 2, Abs. 3, lit. b der Kurtaxenverordnung beschlossen. Die Anpassung betrifft eine Erhöhung der Kurtaxe Gemäss Reglement über die Kurtaxe und der Verordnung über die Kurtaxe ist der Beherberger / Vermieter verpflichtet, die Kurtaxe direkt bei den Gästen einzuziehen und diese an die Tourismusregion Mürren abzurechnen.
Information
Was ist die Kurtaxe?
Die Kurtaxe ist eine Gemeindesteuer, die jeweils pro Person und pro Nacht von den Gästen direkt an die Beherbergenden zu bezahlen ist. Alle Kurtaxenzahler in Mürren erhalten unsere Gästekarte und profitieren damit von kostenlosen und vergünstigten Angeboten in Mürren und der ganzen Jungfrauregion.
FAQ
- Tourismusinfrastruktur z.B Wanderwege & Beschilderung
- Veranstaltungen & Kulturangebote
- Marketing der Destination
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Grundsätzlich alle Übernachtungsgäste:
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Kinder 6-16: 2.90 chf
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Erwachsene: 5.60 chf
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Eigentümer, Nutzniesser und Dauermieter von Ferienwohnungen wird die Kurtaxe als Jahrespauschale berechnet.
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Einheimische
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Personen, die im Haushalt einer Person mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Lauterbrunnen unentgeltlich übernachten
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Kinder unter 6 Jahren
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Wochen- und Kurzaufenthalter
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Verwandete in gerader Linie, voll- und halbbürtige Geschwister, Adoptiveltern und Kinder, Ehegatten und weitere Personen, die mit den Gennanten gleichzeitig in der gleichen Ferienwohnung übernachten.
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Direkt über die Unterkunft oder den Vermieter
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Unterkunf/Vermieter wird Sie informieren.
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Je nach Abrechnungsmethode: Digital, Physisch direkt bei Unterkunft/Vermieter oder beim Touristoffice.