Kurtaxen

Kurtaxen Mürren

Jeder zahlende Gast, der in Mürren oder Gimmelwald übernachtet, unterliegt der Kurtaxenpflicht. Die Kurtaxeneinnahmen kommen vollumfänglich unseren Gästen zugute. Die touristische Infrastruktur wie das Alpine Sportzentrum Mürren, Spielplätze, Grillstellen, Spazier-, und Wander-, sowie Themenwege oder Schlittelwege und Langlaufloipen im Winter werden unter anderem durch die Kurtaxen finanziert. Auch die Tourist Center / Gästeinformation die Mürren Tourismus betreibt, werden aus den Kurtaxeneinnahmen finanziert.

News

16. Oktober 2025

Anpassung im Kurtaxenreglement

Der Gemeinderat hat die Anpassung von Art. 2, Abs. 3, lit. b der Kurtaxenverordnung beschlossen. Die Anpassung betrifft eine Erhöhung der Kurtaxe im Bezirk Mürren. Letztmals wurde die Kurtaxe im Jahr 2007 angepasst.
Die Kurtaxenverordnung tritt ab 01.05.2026 in Kraft.

01. November 2025

Einführung der reglementskonformen Kurtaxenabrechnung

Der Gemeinderat hat die Anpassung von Art. 2, Abs. 3, lit. b der Kurtaxenverordnung beschlossen. Die Anpassung betrifft eine Erhöhung der Kurtaxe Gemäss Reglement über die Kurtaxe und der Verordnung über die Kurtaxe ist der Beherberger / Vermieter verpflichtet, die Kurtaxe direkt bei den Gästen einzuziehen und diese an die Tourismusregion Mürren abzurechnen.

Information

Was ist die Kurtaxe?

Die Kurtaxe ist eine Gemeindesteuer, die jeweils pro Person und pro Nacht von den Gästen direkt an die Beherbergenden zu bezahlen ist. Alle Kurtaxenzahler in Mürren erhalten unsere Gästekarte und profitieren damit von kostenlosen und vergünstigten Angeboten in Mürren und der ganzen Jungfrauregion.

Abrechnung Parahotellerie

Die Parahotellerie hat 3 Möglichkeiten um die Kurtaxen abzurechnen.
Der Beherberger / Vermieter zieht in jedem Fall die Kurtaxen bei den Gästen ein und rechnet gegenüber der Tourismusorganisation ab.

FAQ

Wofür wird die Kurtaxe verwendet?
  • Tourismusinfrastruktur z.B Wanderwege & Beschilderung
  • Veranstaltungen & Kulturangebote
  • Marketing der Destination
Wer muss die Kurtaxe bezahlen?
  • Grundsätzlich alle Übernachtungsgäste:
  • Kinder 6-16: 2.90 chf
  • Erwachsene: 5.60 chf
  • Eigentümer, Nutzniesser und Dauermieter von Ferienwohnungen wird die Kurtaxe als Jahrespauschale berechnet.
Wer muss die Kurtaxe nicht bezahlen?
  • Einheimische
  • Personen, die im Haushalt einer Person mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Lauterbrunnen unentgeltlich übernachten
  • Kinder unter 6 Jahren
  • Wochen- und Kurzaufenthalter
  • Verwandete in gerader Linie, voll- und halbbürtige Geschwister, Adoptiveltern und Kinder, Ehegatten und weitere Personen, die mit den Gennanten gleichzeitig in der gleichen Ferienwohnung übernachten.
Wie wird die Kurtaxe bezahlt?
  • Direkt über die Unterkunft oder den Vermieter
Wo erhalte ich die Gästekarte?
  • Unterkunf/Vermieter wird Sie informieren.
  • Je nach Abrechnungsmethode: Digital, Physisch direkt bei Unterkunft/Vermieter  oder beim Touristoffice.

Reglemente & Verordnungen

Kurtaxenreglement
Kurtaxen Verordnung
Beherbergungsabgabe