Kurtaxen

Kurtaxen Mürren

Jeder zahlende Gast, der in Mürren oder Gimmelwald übernachtet, unterliegt der Kurtaxenpflicht. Die Kurtaxeneinnahmen kommen vollumfänglich unseren Gästen zugute. Die touristische Infrastruktur wie das Alpine Sportzentrum Mürren, Spielplätze, Grillstellen, Spazier-, und Wander-, sowie Themenwege oder Schlittelwege und Langlaufloipen im Winter werden unter anderem durch die Kurtaxen finanziert. Auch die Tourist Center / Gästeinformation die Mürren Tourismus betreibt, werden aus den Kurtaxeneinnahmen finanziert.

News

16. Oktober 2025

Anpassung im
Kurtaxenreglement

Der Gemeinderat hat die Anpassung von Art. 2, Abs. 3, lit. b der Kurtaxenverordnung beschlossen. Die Anpassung betrifft eine Erhöhung der Kurtaxe im Bezirk Mürren. Letztmals wurde die Kurtaxe im Jahr 2007 angepasst.
Die Kurtaxenverordnung tritt ab 01.05.2026 in Kraft.

01. November 2025

Einführung der
reglementskonformen
Kurtaxenabrechnung

Gemäss Reglement über die Kurtaxe und der Verordnung über die Kurtaxe ist der Beherberger / Vermieter verpflichtet, die Kurtaxe direkt bei den Gästen einzuziehen und diese an die Tourismusregion Mürren abzurechnen. (Hier Factsheet Information Kurtaxenabrechnung verlinken)

Information

Was ist die Kurtaxe?

Die Kurtaxe ist eine Gemeindesteuer, die jeweils pro Person und pro Nacht von den Gästen direkt an die Beherbergenden zu bezahlen ist. Alle Kurtaxenzahler in Mürren erhalten unsere Gästekarte und profitieren damit von kostenlosen und vergünstigten Angeboten in Mürren und der ganzen Jungfrauregion.

Abrechnung Parahotellerie

Die Parahotellerie hat 3 Möglichkeiten um die Kurtaxen abzurechnen.
Der Beherberger / Vermieter zieht in jedem Fall die Kurtaxen bei den Gästen ein und rechnet gegenüber der Tourismusorganisation ab.

FAQ

work in progress - wird mit Informationen ergänzt

Kurtaxenreglement
Kurtaxen Verordnung
Beherbergungsabgabe